FührerscheinAuch unterhalb des Autoführerscheins gibt es einen Führerschein, der Ihnen erlaubt, ein wettergeschütztes Fahrzeug zu fahren. Seit 1. Februar 2005 gibt es in Deutschland eine neue Führerscheinklasse: Klasse S(in Klasse 5/M vor 1989 enthalten, s.u.) Anforderungen:
keine Mindeststundenanzahl keine Sonderfahrten keine Autobahnfahrt keine Nachtfahrt keine 4-stünd. Belastungsfahrt
Vollbremsung Wenden (rückwärts), unter Ausnutzung einer Einfahrt Fahrlehrer und Fahrprüfer im hinterherfahrenden PKW Sprechverbindung über Funk (wie bei Moped-Ausbildung) Fahrschulausbildung
Wenn Sie die Klasse S machen wollen, um sich ein Fahrzeug zu kaufen und damit zu fahren, dann empfehlen wir 1. Anmelden beim Führerscheinbüro (Passfoto mitnehmen) 2. Theorie-Ausbildung besuchen 3. Theorie-Prüfung machen 4. Fahrzeug kaufen 5. Fahrstunden und Fahrprüfung im eigenen Fahrzeug machen HistorieIn Deutschland gab es vor dem 1.12.1954 eine Führerscheinklasse (Klasse 4), die erlaubte, Autos und Motorräder bis 250 ccm zu führen. Zu dieser Zeit waren Kleinwagen wie Goggo, Messerschmidt Kabinenroller, Isetta uvm. sehr beliebt. Diese Fahrzeuge wurden mit ihren 250 ccm-Motoren speziell für diese Führerscheinklasse hergestellt. Die heutigen Leicht-Kfz sind sozusagen die modernen Goggo-Mobile.Für Alt-Führerscheinbesitzer (vor 1.12.1954) wurde die Hubraumbegrenzung für die Nicht-Zweiräder in den 80er Jahren auf 700 ccm angehoben. Zum 1.12.1954 wurde für neu erworbene Zweirad-Führerscheine der Hubraum bei Nicht-Zweirädern auf 50 ccm festgesetzt. Doch wer mit einem Fahrzeug mit 50 ccm-Motor den Berg nicht hoch kam durfte auch ein Fahrzeug mit hubraumstärkerem Motor verwenden, der bauartbestimmt auf 25 km/h ausgelegt sein mußte. Für Inhaber alter Fahrerlaubnisse gilt die Besitzstandswahrung (siehe unten). Diese Regelung wurde zum 1.1.1989 aus dem Führerscheingesetz gestrichen und statt dessen eine Führerschein Klasse 5 neu eingeführt, mit der Krankenfahrstühle mit 2 Sitzen und maximal 30 km/h gefahren werden durften. Ab 1.1.1999 wurde dann eine Neuregelung für Krankenfahrstühle mit 1 Sitz und 25 km/h in die Mofa-Prüfbescheinigung integriert, welche zum 1.9.2002 erneut geändert wurde. In der Regelung vom 1.1.1999 ließ ein Schreibfehler beide Annahmen zu, ob für vor 1.4.1965 geborene eine Mofa/Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinignung erforderlich wär oder nicht. Krankenfahrstühle mit 10 km/h sind definitiv prüfbescheinigungsfrei. Für Fahrzeuge mit Eintragung "Krankenfahrstuhl" von vor dem 1.9.2002 gilt die Besitzstandswahrung: freie Motorenwahl, Leergewicht 300 kg sowie
Ab dem 1.9.2002 dürfen neu hergestellte Krankenfahrstühle dann nur noch 1,1 m breit sein und müssen elektrisch angetrieben sein mit einem Leergewicht von 300 kg incl. Batterien und maximal 15 km/h. Diese sind prüfbescheinigungsfrei. Die Führerscheinkommission der Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung der II. EG-Führerschein-Novelle zum 1.1.1999
Während die Klasse B1 in der II. EG-Führerschein-Novelle als freiwillig einzuführen bezeichnet ist, die vierrädrigen Leicht-Kfz aber nicht erwähnt wurden, war die Forderung des Autoführerscheins (Klasse B) durch die Führerscheinkommission der Bundesrepublik Deutschland jedoch zu hoch. Durch die Klage der Vereinigung der Leicht-Kfz-Hersteller vor der europäischen Kommission in Brüssel wegen des daraus resultierenden Handelshemmnisses war die Bundesrepublik Deutschland gezwungen eine Führerscheinregelung unterhalb des Autoführerscheins einzuführen. Zum 1.2.2005 ist der Führerschein Klasse S eingeführt worden. Erweiterung für Alt-BesitzerFührerscheininhaber eines alten Zweirad- oder Traktorführerscheins erhalten die Klasse S auf Antrag zusätzlich eingetragen:
Alte Mopedschein-Regel bleibtDie alte Regelung der Führerschein Klasse 5 oder M von vor 1.1.1989 bleibt erhalten:
Wer nach Ende 2000 einen auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW kauft, wird i. d. Regel von der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht, daß gedrosselte Fahrzeuge nur mit dem Auto-Führerschein gefahren werden dürfen. Die Zulassungsstellen haben Anweisung die Zulassung des Fahrzeuges zu verweigern, weil angenommen wird, dass das Fahrzeug mit dem Zweiradführerschein gefahren werden soll. Der Barooder Diesel mit 4 Sitzen und 25 km/h wird mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h geliefert. Er unterliegt keiner örtlichen oder zeitlichen Beschränkung. Startseite Falls der Link nicht sofort funktioniert: Rechte Maustaste drücken: "In neuem Fenster öffnen" anklicken. |